Gutachterausschüsse im Freistaat Bayern Gutachter­aus­schüsse im Freistaat Bayern
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Gutachten

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erstellen auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten, die an Grundstücken lasten. Die Gutachterausschüsse fertigen darüber hinaus auch Gutachten über entschädigungsrechtliche Sachverhalte in Enteignungsverfahren und ermitteln im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsverfahren die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen.

Verkehrswertgutachten werden durch die Gutachterausschüsse ausschließlich auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden gefertigt.

Definition Verkehrswert

Ermittelt werden dabei Verkehrswerte (Marktwerte), „die in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären“.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage für die Ausfertigung von Gutachten sind die Inhalte des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilien­wertermittlungs­verordnung (ImmoWertV). Darüber hinaus werden auch die Inhalte der Sachwert-, Vergleichswert- und der Ertragswert­richtlinie berücksichtigt. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, außer es ist gesetzlich bestimmt oder vereinbart.

Antragstellung

Anträge auf die Ermittlung von Verkehrswerten können bei den Geschäftsstellen der zuständigen Gutachterausschüsse gestellt werden.

Suche örtlicher Gut­achter­aus­schuss

Hinweis: Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt.

Immobilien­markt­bericht Deutschland 2023

Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse (AK OGA) hat  den  Immobilienmarktbericht für Deutschland 2023 veröffentlicht.

Der Bericht enthält Angaben zu den Umsatzzahlen auf dem Immobilienmarkt - wie Transaktionen-, Flächen- und Geldumsätze -, Preisniveaus sowie Preisentwicklungen zu den Teilmärkten Wohnimmobilien, bebaute Wirtschaftsimmobilien, Bauland sowie Agrar- und Forstimmobilien. Autoren sind Vorsitzende der Oberen Gutachterausschüsse oder Leiter von Zentralen Geschäftsstellen in Deutschland sowie Wissenschaftler des Bundesamts für Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

Ausgewählte Inhalte des Immobilienmarktberichtes stehen in interaktiven Dashboards bereit.

Immobilien­markt­bericht Bayern 2022

Der Obere Gutachterausschuss Bayern hat in Zusammenarbeit mit den bayerischen Gutachterausschüsse den fünften Immobilienmarktbericht Bayern erarbeitet.

Am 23. Juni 2022 wurde der Bericht durch Frau Ingrid Simet, Ministerialdirektorin im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und Herrn Maximilian Karl, Vorsitzender des Oberen Gut­achter­aus­schus­ses für Grundstücks­werte im Freistaat Bayern vorgestellt (Pressemitteilung StMB).

Eine Zusammenfassung (*.pdf |1,8 MB)  kann eingesehen werden. Der Bericht kann auf boris-bayern.de käuflich erworben werden.

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